Das Verwirrspiel mit Erster Lage, ersten Gewächsen und Großen Gewächsen soll bald ein Ende haben. Das beschloss der Bundesvorstand des VDP bei seiner Sitzung Mitte Januar in
Wachenheim.
(sas) »Bereits ab dem Jahrgang 2012 werden wir mit der Umstellung beginnen«, kündigte der VDP-Bundesvorsitzende Steffen Christmann beim Pressegespräch in Wachenheim an. Bis
2015, so die Vorstellung des Bundesvorstandes der Vereinigung Deutscher Prädikatsweingüter. Die »Ersten Lagen« sollen demnach in »Große Lagen« umbenannt
werden, was vor allem für die restsüßen Weine der VDP-Weingüter von Mosel, Saar und Ruwer eine Rolle spielen wird. Außerdem werden die VDP-Weingüter im Rheingau ihre
Ersten Gewächse in Große Gewächse umbenennen. Sie verpflichten sich gleichzeitig, sich bei der Produktion von Großen Gewächsen an die gesetzlichen Trocken-Grenzen zu
halten. Bisher können Erste Gewächse aus dem Rheingau bis zu 15 g Zucker/Liter enthalten.
Nicht betroffen von der Vereinbarung sind alle Nicht-VDP-Weingüter im Rheingau, die weiterhin Erste Gewächse nach den geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes Hessen erzeugen
können. In Hessen sind im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern die Ersten Gewächse weinrechtlich geregelt und somit auch für Weingüter offen, die nicht dem Verband der
führenden deutschen Weingüter angehören. Allerdings ist in keinen anderen Anbaugebiet der VDP so weit verbreitet wie im Rheingau. »Die VDP-Betriebe repräsentieren rund 70
Prozent der Rebfläche im Rheingau«, so Christmann.
Offen ist noch die Frage, was mit dem Logo der 1 mit Traube, das die »Erste Lage« kennzeichnet und derzeit die Flaschen der Ersten und Großen Gewächse ziert, passieren wird.
Einerseits wird die 1 durch die Umbenennung in Große Lage unlogisch, andererseits hat sich bei Weinliebhabern dieses »Markenzeichen« als Symbol für Große Gewächse
eingeprägt.
Außerdem hat man sich im VDP nun endgültig darauf geeinigt, künftig grundsätzlich keine trockenen Prädikatsweine mehr zu produzieren. Die Begriffe Kabinett, Spätlese
und Auslese sind fortan ausschließlich restsüßen Weinen vorbehalten. Auch hinsichtlich der Preisstruktur gibt es eine klare Empfehlung an die Weingüter mit dem Adler:
Lagenweine sollen doppelt so teuer sein wie die Gutsweine, die Großen Gewächse sollen den dreifachen Preis der günstigsten Qualitätsweine des Weinguts haben.
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